Kosten
Jegliche Betreuungsangebote können nur für fünf Tage in der Woche gebucht werden.
Die Betreuungsgebühren ermäßigen sich mit steigender Anzahl an Kindern unter 18 Jahren, die im Haushalt leben.
Die Kosten für die Betreuungsangebote sind in der Satzung geregelt.
In § 5 Abs. 4 und Abs. 5 sind die Regelungen zu Härtefall bzw. Kostenübernahme zu finden.
Eine Einrichtung der Stadt Winnenden
